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   VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 170/04   

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https://dejure.org/2005,33335
VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 170/04 (https://dejure.org/2005,33335)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20.04.2005 - 9 A 170/04 (https://dejure.org/2005,33335)
VG Magdeburg, Entscheidung vom 20. April 2005 - 9 A 170/04 (https://dejure.org/2005,33335)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit des Betriebs eines Fitnessstudios in den Räumlichkeiten des Sportzentrums und Freizeitzentrums ; Drittschützende Wirkung von Normen des öffentlichen Rechts; Gewährung eines subjektiven Rechts des privaten Konkurrenten der Gemeinde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 21.03.1995 - 1 B 211.94

    Grundrechte schützen nicht vor Konkurrenz durch Kommunalunternehmen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 170/04
    Weder erfasst die Norm Erwerbs- oder Wettbewerbschancen, noch schützt sie vor dem Auftreten eines neuen, auch in öffentlicher Trägerschaft stehenden Konkurrenten, es sei denn, dass dieser durch eine behördliche Maßnahme eine Monopolstellung erlangt (BVerwG, B. v. 21.03.1995, 1 B 211.94 , DVBl. 1996, 152 [153]; VGH Baden-Württemberg, B. v. 21.07.1982, a.a.O., 252 f. je m.w.N.).

    Auch die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG schützt nicht vor Konkurrenz durch die öffentliche Hand (BVerfG, B. v. 03.12.1980, 1 BvR 409/80 , BVerfGE 55, 261 [269] m.w.N.), so lange dadurch die private Konkurrenz nicht unmöglich gemacht wird (BVerwG, B. v. 21.03.1995, a.a.O., 153 m.w.N.).

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 170/04
    Ob das eine oder das andere der Fall ist, lässt sich bei Fehlen einer ausdrücklichen Regelung zur drittschützenden Wirkung nur durch Auslegung ermitteln ( BVerwG, U. v. 24.09.1998, 4 CN 2.98 , DVBI. 1999, 100, 102).
  • BVerwG, 17.06.1993 - 3 C 3.89

    Bedarfsgerechtigkeit eines Linksherzkatheter-Meßplatzes - Zustimmung der

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 170/04
    Damit fehlt es normativ an individualisierenden Tatbestandsmerkmalen, denen sich - als notwendige Voraussetzung für die Gewährung von Drittschutz - überhaupt ein einschlägiger, von der Allgemeinheit unterscheidender Personenkreis entnehmen ließe, der geschützt werden soll ( BVerwG, U. v. 17.06.1993, 3 C 3.89 , DVBl. 1994, 479).
  • BVerfG, 03.12.1980 - 1 BvR 409/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verleihung von Hochschulgraden an

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 170/04
    Auch die Berufsfreiheit des Art. 12 Abs. 1 GG schützt nicht vor Konkurrenz durch die öffentliche Hand (BVerfG, B. v. 03.12.1980, 1 BvR 409/80 , BVerfGE 55, 261 [269] m.w.N.), so lange dadurch die private Konkurrenz nicht unmöglich gemacht wird (BVerwG, B. v. 21.03.1995, a.a.O., 153 m.w.N.).
  • VG Gießen, 14.10.2004 - 8 G 3009/04

    Kein Anspruch des privaten Konkurrenten auf Untersagung der wirtschaftlichen

    Auszug aus VG Magdeburg, 20.04.2005 - 9 A 170/04
    Es entspricht mithin nicht dem Wesen d. §§ 116, 123 GO LSA , aus ihnen Abwehr- oder Unterlassungsansprüche einzelner privater Konkurrenten der Gemeinde abzuleiten (vgl. zum dortigen Landesrecht: VG Gießen, B. v. 14.10.2004, 8 K 3009/04, NVwZ-RR 2005, 201).
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